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Wie sieht das Fliegen nach Erhalt der Lizenz aus?

 

Zuerst erkundet man natürlich die nähere Umgebung (...endlich ohne Fluglehrer)

 

       

Kieler Innenförde

 

Blick auf die Aussenförde

 

Schleswig Holstein von oben

 

 

Dann geht es mal auf eine Insel nach Dänemark (...gerne auch über das Wochenende)

   

   

Insel Femoe / Dänemark

 

Flugplatz Femoe-Krog

 

Küste von Falster /Dänemark

 

Wenn es etwas weiter sein darf, dann über die Alpen nach Italien (....muss schon ein recht langes Wochenende sein)

 

       

Rigi Kulm / CH

 

In der Nähe von Küssnacht

 

Kurz von dem St. Gotthard Pass

 

 

   

   

Bordverpflegung über Andermatt

 

Ein Seitental (Richtung Sustenpass)

 

Alm mit Hütte und Kuh

 


 

Passagierberechtigung

Nach der Prüfung benötigt man noch eine Passagierberechtigung um jemanden auf einem Flug mitnehmen zu dürfen. Für Inhaber einer gültigen Lizenz für Privatflugzeugführer, Hubschrauberführer oder Segelflugzeugführer wird die Passagierberechtigung zusammen mit Erteilung der Lizenz erteilt.


Für alle andere gilt folgendens, um die Passagierberechtigung zu erhalten:

Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung. Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz.

Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss.

 


 

Gültigkeit und Verlängerung der Erlaubnis

Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt.

Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt:

 → Mindesten 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Lndflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt wurden

 → Darin mindestens 12 Starts und 12 Landungen enthalten sind sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrer auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durchgeführt wurde.

 → Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Die Lizenz kann verlängert oder erneuert werden, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind.